Am 7. März 2010 findet die kantonale Abstimmung statt.

Dabei kommen zwei Fragen zur Abstimmung: Zum einen die Aufhebung der Listenverbindungen, was die eigentliche politische Kontroverse darstellt. Zum anderen geht es um die Verlängerung der Fristen, was eher administrativer Natur ist und politisch nicht umstritten ist.

Hier finden Sie:
Unsere Kurzargumente
weitere Grundlagen


Unsere Kurz-Argumente:

Der Wählerwille als oberstes Gebot!

Im Zentrum soll der Wille von uns Wählerinnen und Wählern stehen. Das Parlament soll den Willen der Bevölkerung des ganzen Kantons abbilden. Ein gesetzlich verordnetes Verbot von Listenverbindungen beeinträchtigt aber eine möglichst breite Vertretung unserer Interessen, gerade in kleinen Gemeinden.
Darum - Nein zu wirkungslosen Wählerstimmen.

Demokratie dank Vielfalt
Unterschiedliche Parteien – unabhängig von der Couleur - bringen frischen Wind in die Politik. Das Listenverbindungsverbot behindert den politischen Wettbewerb. Das ist unliberal.
Darum - Nein zu einem unliberalen Gesetz.

Bewährtes Zuger Wahlrecht schützen
Das über 100-jährige bewährte Zuger Wahlrecht darf nicht Schritt um Schritt undemokratischer werden. Gestern vom Zuger Proporz zum Nationalratsproporz, heute zum Nationalratsproporz mit Listenverbindungsverbot und morgen zum Majorz?
Darum – Nein zum Majorz in Salami-Taktik

Leistungen statt künstliche Barrieren
. Das Wahlgesetz wurde erst 2006 total neu geschaffen. Es ist noch nie zur Anwendung gekommen. Weil einige PolitikerInnen glauben, dass ihre Wahlchancen mit den heutigen Regeln geringer seien, wollen sie das neue Gesetz nochmals ändern, PolitikerInnen und Parteien sollen sich aber durch ihre Leistungen behaupten - und nicht durch unfaire Wahlhürden im Gesetz
Darum - Nein zu unnötigen Hürden.

Keine Verfassungswidrigkeit
Unser Kanton hat sehr unterschiedlich grosse Wahlkreise. Das führt dazu, dass die Stimmen der Wählenden nicht überall gleich viel Gewicht haben. Mit dem neu geplanten Listenverbindungsverbot verschärft sich die Situation, gerade in den kleinen Gemeinden.
Darum - Nein zum verfassungswidrigen Listenverbindungsverbot.

Keine Peinlichkeiten
Das kantonale Wahlgesetz wurde erst im Herbst 2006 total revidiert. Das neue Wahlsystem wurde seither noch gar nie angewendet. Eine erneute Revision ist deshalb nicht notwendig. Darum – Nein zu einer unnötigen Zwängerei.

Den Abstimmungsflyer, der an alle Zuger Haushalte geht, können Sie auch downloaden.


weitere Grundlagen

Die Materie wirkt auf den ersten Blick trocken – ist aber durchaus spannend und zentral, wenn man bedenkt, dass die Spielregeln vom Wahl- und Abstimmungsgesetz einen Teil der Demokratie darstellen.

Das geplante WAG ist verfassungswidrig – und zwar sowohl was die Kantons- als auch die Bundesverfassung betrifft. Mehrere Zuger Parteien treten daher entschlossen dagegen an. Zum einen haben wir den Weg über das Referendum bestritten. Zum anderen reichen die SP Kanton Zug, die Alternativen-die Grünen, die CSP und das Unabhängig-grüne Forum Hünenberg Beschwerde beim Kanton und beim Bundesgericht ein.
Das sind zwei unterschiedliche Schienen. Sie folgen aber beide der gleichen Überzeugung: Es darf nicht sein, dass die Stimmrechtsgleichheit der Wählerinnen und Wähler verletzt wird. Da wir im Kanton Zug sehr ungleich grosse Wahlkreise haben, verschärft sich die Problematik durch das Verbot von Listenverbindungen! Beides ist abzulehnen, da damit die Verfassung nicht eingehalten ist.

Facts zu Majorz, Proporz & ähnlichem..
An einer Kick-off-Veranstaltung hat das überparteiliche Komitee einige Bedingungen und Facts erläutert. Hier finden Sie die Zusammenfassung:
Powerpoint-Präsentation WAG-Abstimmung vom 4. Januar 2010

Aus dem Kantonsrat:
Jüngste Sitzung des Kantonsrates vom 28. Januar 2010 zur Vergabe der Kantonsrats-Mandate (es geht dabei um die ungleich grossen Wahlkreise im Kanton):
- Votum von Anna Lustenberger-Seitz für die Alternativ-grüne Fraktion
- Votum von Barbara Gysel für die SP-Fraktion

Anna Lustenberger-Seitz, Martin Stuber und Barbara Gysel hatten Einsitz in der vorberatenden Kommission des Kantonsrates. Sie haben namens der SP und der Alternativen-die Grünen einen Bericht der Kommissionsminderheit verfasst:
Bericht der Kommissionsminderheit vom 9. Mai 2009

Die offiziellen Dokumente aus dem Kantonsrat zur Teilrevision des WAG finden sich hier.
1774 Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG): www.zug.ch/behoerden/kantonsrat/kantonsratsvorlagen_geschaefte/1774/?searchterm=None

Andere Stimmen:
Die Grünliberale Partei des Kantons Zug setzt sich ebenfalls gegen das Verbot von Listenverbindungen ein. Hier findet sich ihr Argumentarium:
Grundlagen der GLP